§57a-Begutachtung („Pickerl“)

Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

Die §57a-Überprüfung, auch als „Pickerl“ bekannt, ist in Österreich eine gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeugprüfung, die zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beiträgt.

Im Autohaus Wallner in Altlengbach führen wir diese Überprüfung fachgerecht, schnell und zuverlässig durch – damit Sie sorgenfrei unterwegs sind!

Wir machen die Überprüfung für:

Wann ist die §57a-Begutachtung fällig?

Die erste Pickerl-Überprüfung muss drei Jahre nach der Erstzulassung erfolgen, die zweite nach zwei weiteren Jahren und danach jährlich. Für bestimmte Fahrzeugklassen, wie Taxis oder LKWs, gelten andere Fristen.

Dank der „3-2-1-Regelung“ und der Toleranzfrist können Sie Ihr Fahrzeug bereits bis zu vier Monate vor oder bis zu vier Monate nach dem Fälligkeitsmonat überprüfen lassen.

Was wird geprüft?

Unsere Fachkräfte kontrollieren Ihr Fahrzeug nach den gesetzlichen Vorgaben auf:

  • Bremsanlage – Funktionalität und Zustand der Bremsen
  • Lenkung & Fahrwerk – Sicherheit und Stabilität
  • Beleuchtung & Elektrik – Scheinwerfer, Blinker, Rücklichter
  • Karosserie & Fahrgestell – Rost und Unfallschäden
  • Reifen & Räder – Profiltiefe und Abnutzung
  • Abgaswerte & Umweltbelastung – Emissionsprüfung

Falls Mängel festgestellt werden, beraten wir Sie transparent zu den notwendigen Reparaturen und führen diese gerne in unserer Werkstatt durch.

Warum die Pickerl-Überprüfung bei Autohaus Wallner?

  • Kompetente Fachkräfte mit langjähriger Erfahrung
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
  • Erinnerungsservice, damit Sie keinen Termin verpassen
  • Reparaturen und Nachbesserungen direkt vor Ort

Für die §57a-Überprüfung („Pickerl“) benötigen Sie folgende Dinge:

Erforderliche Unterlagen & Voraussetzungen:

  • Zulassungsschein (Original oder Kopie) – für die Identifikation des Fahrzeugs
  • Genehmigungsdokumente für Umbauten (falls Änderungen vorgenommen wurden, z. B. andere Felgen, Fahrwerk, Anhängerkupplung)
  • Letztes Pickerl-Protokoll (optional, falls vorhanden)

Fahrzeug-Check vor der Überprüfung:

Es empfiehlt sich, vorab folgende Dinge zu kontrollieren, um eine reibungslose Abnahme zu gewährleisten:

  • Lichter & Blinker – Alle Lampen müssen funktionieren
  • Bremsen & Handbremse – dürfen nicht verschlissen sein
  • Reifen – ausreichende Profiltiefe (mind. 1,6 mm für Sommerreifen, 4 mm für Winterreifen)
  • Windschutzscheibe & Spiegel – keine Risse oder Beschädigungen
  • Scheibenwischer & Waschanlage – müssen einwandfrei funktionieren
  • Flüssigkeitsstände – Öl, Bremsflüssigkeit, Kühlwasser prüfen
  • Fahrwerk & Lenkung – keine ungewöhnlichen Geräusche oder Spiel
  • Abgasanlage – kein übermäßiger Rost oder Undichtigkeiten
  • Sicherheitsgurte – müssen einwandfrei einrasten

Wie lange dauert die Überprüfung?

Die §57a-Begutachtung dauert in der Regel ca. 30–60 Minuten. Sollte eine Nachprüfung notwendig sein, haben Sie einen Monat Zeit, um Mängel beheben zu lassen.

Tipp: Falls Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, können wir Reparaturen direkt in unserer Werkstatt durchführen, sodass Sie das Pickerl ohne weitere Verzögerungen erhalten.

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